Laserschutzbeauftragter

Laserstrahlung ist eine künstlich erzeugte optische Strahlung mit speziellen Eigenschaften. Das Licht ist einfarbig oder „monochrom“. Ein erzeugter Strahl kann nahezu parallel sein. Er ist sehr gut fokussierbar. Damit kann Leistung in Form von Licht über große Entfernungen übertragen werden z.B. über die Glasfaserkabel, andererseits können sehr hohe Leistungsdichten auf kleinen Flächen erreicht werden.

Damit nichts ins Auge geht … Schutz vor Laserstrahlung

Hier ein Dokument warum Ihr euch vor Laserstrahlung schützen sollted.


DGUV Vorschrift 11 (BGV B2): Laserstrahlung

Nach § 5 der im Juli 2010 erlassenen und im Oktober 2017 zum zweiten Mal novellierten deutschen Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) haben Arbeitgeber die Pflicht, falls sie nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der folgenden Klassen

Klasse 3R
Klasse 3B
Klasse 4

einen Laserschutzbeauftragten mit Fachkenntnissen schriftlich zu bestellen.

Die Fachkenntnisse sind durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang (mit Abschlussprüfung) nachzuweisen und durch regelmäßige Fortbildungen (Die TROS Laserstrahlung präzisiert dies auf mindestens alle 5 Jahre) auf dem aktuellen Stand zu halten (OStrV § 5 Absatz 2).

Seit Mai 2019 gibt es von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen Grundsatz zur Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen (DGUV Grundsatz 303-005).

Wer Interesse hat selbst den Kurs als Laserschutsbeauftragten sich fortzubilden, kann dies gerne über folgende Stellen machen:

Tüv Süd -> Hier
https://www.tuvsud.com/de-de/store/akademie/seminare-management/gesundheitswesen/laserschutz